Kosten und Verpflichtungen
Kosten
Die Unterbringung von Kindern im Kinderladen wird vom Senat gefördert. Hierzu dienen die Kitagutscheine, die beim Bezirksamt beantragt werden können. Dieses setzt in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern eine Kostenbeteiligung fest, die von den Eltern an uns zu zahlen ist. Zusätzlich erheben wir einen festen Monatsbeitrag von z.Z. 50 EUR für das erste und 35 EUR für jedes weitere Kind, das zeitgleich den Kinderladen besucht. Außerdem wird bei Aufnahme in den Kinderladen eine einmalige Zahlung von 100 EUR fällig. Diese dient zur Anschaffung bzw. Reparatur von Spielzeug.
Natürlich nehmen wir auch Kinder ohne Betreuungsgutschein auf. Da die doch recht hohen Platzkosten dann aber allein von den Eltern aufgebracht werden müssen, können wir diesen Modus nicht empfehlen.
Elterndienste
Die Elternmitarbeit hat sich in der Geschichte des Ladens stark reduziert. Aber ganz ohne Einsatz der Eltern geht es nicht. Elternmitarbeit sollte generell nicht als Belastung gesehen werden, denn gemeinsame Aktionen für den Kinderladen fördern auch den sozialen Kontakt untereinander. Schließlich leben wir unseren Kindern ein "Miteinander" vor. Alle Eltern sind reihum (also drei- viermal im Jahr) am Wochenende mit Putzen dran. Gegen Bezahlung kann das Putzen von unserer Putzhilfe erledigt werden.
Alle Eltern sind etwa alle 3 bis 4 Monate für einen Freitag mit Kochen dran. Wenn die Eltern dem Zivi das Geld für den Einkauf geben, übernimmt er das Kochen für sie.
Dinge, die außerhalb der Reihe anstehen, werden auf dem Elternabend besprochen. Die Elternabende finden ca. alle sechs bis acht Wochen statt. Eine regelmäßige Teilnahme daran ist verpflichtend, da dort organisatorische wie pädagogische Fragen erörtert und organisatorische Aufgaben verteilt werden.